Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung der ROLLBÜHNE (Lastenfahrrad mit Soundsystem) sowie ergänzenden Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Christian Hruza, Ehrenfelsstraße 20, 10318 Berlin (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots des Vermieters, durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes zustande.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Vermietung ist die ROLLBÜHNE, ein Lastenfahrrad mit integriertem Soundsystem einschließlich des im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zubehörs.
Zusätzlich können weitere Leistungen wie Lieferung, Abholung, Betreuung, technische Unterstützung oder DJ-Leistungen vereinbart werden.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 4 Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder eine von ihm beauftragte Person.
Sie endet mit der vollständigen Rückgabe sämtlicher Mietgegenstände an den Vermieter.
Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Vergütung.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, die vereinbarte Tagesmiete für jeden begonnenen weiteren Kalendertag zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Übergabe, Gefahrenübergang und Rückgabe

Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit, erkennbare Mängel und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Mit der Übergabe geht die Gefahr des Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung auf den Mieter über.
Die Gefahr geht erst mit vollständiger Rückgabe an den Vermieter wieder auf diesen über.
Der Mietgegenstand ist vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.

§ 6 Nutzung des Lastenfahrrads

Das Lastenfahrrad darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
- die Straßenverkehrsordnung einzuhalten,
- das Lastenfahrrad nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu nutzen,
- das Lastenfahrrad nicht zu überladen,
- keine technischen Veränderungen vorzunehmen,
- sämtliche Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu beachten.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass alle Personen, denen er die Nutzung gestattet, diese Verpflichtungen ebenfalls einhalten.

§ 7 Sicherungspflichten

Der Mieter ist verpflichtet, das Lastenfahrrad sowie sämtliche vermieteten Geräte während der Mietdauer sorgfältig gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu sichern.
Bei Nichtbenutzung ist das Lastenfahrrad in abgeschlossene und für Dritte unzugängliche Räumlichkeiten zu stellen.
Das unbeaufsichtigte Zurücklassen des Lastenfahrrades an öffentlich zugänglichen Orten erfolgt auf Risiko des Mieters.
Im Falle eines Diebstahls, Verlustes oder Diebstahlversuchs sind unverzüglich die Polizei und der Vermieter zu informieren. Das Aktenzeichen der polizeilichen Anzeige ist dem Vermieter auf Verlangen mitzuteilen.

§ 8 Schäden, Verlust und Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die während der Mietdauer entstehen und von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Nutzern verursacht werden.
Hiervon ausgenommen sind Schäden, die ausschließlich auf normalem vertragsgemäßem Verschleiß beruhen.
Bei Verlust oder Totalschaden haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder durch von diesem beauftragte Fachbetriebe durchgeführt werden.
Der Vermieter ist berechtigt, entstandene Schäden mit einer hinterlegten Kaution zu verrechnen.

§ 9 Unfall-, Schadens- und Störungsmeldungen

Jeder Unfall, Schaden, Defekt oder sonstige außergewöhnliche Vorfall ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter darf gegenüber Dritten keine Schuldanerkenntnisse abgeben.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter bei der Aufklärung und Abwicklung von Schadensfällen zu unterstützen.

§ 10 Akkus und technische Komponenten

Akkus, Ladegeräte und technische Komponenten dürfen ausschließlich entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung genutzt werden.
Es dürfen ausschließlich die vom Vermieter bereitgestellten Ladegeräte verwendet werden.
Manipulationen an elektrischen, elektronischen oder mechanischen Komponenten sind unzulässig.
Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder Manipulation trägt der Mieter.

§ 11 Veranstaltungen, Genehmigungen und gesetzliche Pflichten

Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Anzeigen.
Dies gilt insbesondere für:
- Sondernutzungserlaubnisse,
- straßenrechtliche Genehmigungen,
- GEMA-Anmeldungen,
- Lärmschutzauflagen,
- behördliche Auflagen,
- sonstige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.

Der Vermieter übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Behördliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote begründen keine Ansprüche gegen den Vermieter, soweit diese nicht von ihm zu vertreten sind.

§ 12 Wetterbedingungen und Sicherheitsgründe

Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Mietgegenstandes zu verweigern, abzubrechen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund objektiver Umstände eine erhebliche Gefahr für Personen, Sachen oder den Mietgegenstand besteht.
Dies gilt insbesondere bei:
- Sturm,
- Unwetterwarnungen,
- Starkregen,
- Hochwasser,
- Glatteis,
- behördlichen Sicherheitsanordnungen,
- vergleichbaren Gefahrenlagen.

Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit dem Vermieter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

§ 13 DJs und Künstlerleistungen

DJ- und Künstlerleistungen werden nach Verfügbarkeit erbracht.
Musikauswahl, Moderation und künstlerische Gestaltung liegen grundsätzlich im Ermessen des jeweiligen Künstlers.
Ein bestimmter künstlerischer Erfolg oder persönlicher Geschmack wird nicht geschuldet.
Kann ein gebuchter DJ oder Künstler aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen nicht auftreten, ist der Vermieter berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzkünstler zu stellen.
Ist dies nicht möglich, beschränkt sich ein Anspruch des Kunden auf die Erstattung des auf die Künstlerleistung entfallenden Vergütungsanteils.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen aus Schäden, Verlusten oder verspäteter Rückgabe mit der Kaution zu verrechnen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 15 Stornierung durch den Kunden

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Tage vor Mietbeginn möglich.
Bei späterer Stornierung werden folgende Anteile der vereinbarten Vergütung fällig:
- ab 59 Tage vor Mietbeginn: 25 %
- ab 30 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- ab 10 Tage vor Mietbeginn: 100 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 16 Höhere Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt unmöglich, wesentlich erschwert oder wirtschaftlich unzumutbar, ist der Vermieter berechtigt, die Leistung zu verschieben, einen Ersatztermin anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen,
- Sturm,
- Hochwasser,
- Krieg,
- Terroranschläge,
- Pandemien,
- Epidemien,
- behördliche Anordnungen,
- Streiks,
- Energieversorgungsstörungen,
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters.

Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit dem Vermieter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen sind anteilig zu vergüten.

§ 17 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 18 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.